Angebote & preise

 

Allgemeine Preisgrundlagen

 

Erstberatungen

 

Telefonische Auskünfte und Erstberatungen in unserem Büro sind kostenlos. Bitte um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

 

Tipp: Bringen Sie zur Besprechung Ihre Unterlagen (Fotos, Pläne etc.) mit, so profitieren Sie am meisten!

 

 

Garten- oder betriebliche Außenanlagenberatungen vor Ort

 

Sie wollen Ihren Garten umgestalten, benötigen Beratung bei der Neuanlage von Flächen oder wollen Ihre betrieblichen Außenanlagen attraktivieren?

 

Im Rahmen einer Garten- oder betrieblichen Außenanlagenberatung erhalten Sie professionellen Rat! In der Vor-Ort-Beratung bekommen Sie eine individuelle und auf Ihr Grundstück bezogene Beratung zu Ihren Gestaltungswünschen und Fragen. Themen können der Umgang mit Hangsituationen, die Anlage von Treppen, Wegen, Terrassen, Spielbereichen, Schwimmteichen, die Wahl der geeigneten Bepflanzung oder die Verkehrssicherheit von Bäumen sein.

Für Vor-Ort-Beratungen werden je nach Dauer der gewünschten Beratung die entstehenden Zeit- und Fahrtspesen in Rechnung gestellt. Ist die Garten- oder Außenanlagenberatung Teil eines (folgenden) Planungsauftrages, so sind die Beratungskosten im Planungshonorar inkludiert.

 

Tipp: Gartenwissen schenken: Nutzen Sie die Möglichkeit, jemandem mit einem individuellen Beratungsgutschein Freude zu bereiten!

 

https://www.maria-baumgartner.com/_lccms_/_00047/Ansicht-Gutschein-Dateien/image004.png

 

 

Planungs- oder Prüfaufträge

 

Bei Planungs-, Prüf- oder Überwachungsaufträgen (Entwürfe, Konzepte, Evaluationen, Baustellenaufsicht etc.) erhalten Sie vorab kostenfrei ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmtes schriftliches Angebot. Kalkuliert wird nach den unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen für Ingenieurleistungen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Technische Büros - Ingenieurbüros. Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Für öffentliche Auftraggeber*innen, insbesondere Gemeinden, empfiehlt sich vorab die Durchsicht der Leitlinie für die Vergabe von Ingenieurleistungen der Wirtschaftskammer Österreich.

 

 

Sachverständigenaufwände oder gutachterliche Tätigkeiten

 

Sie benötigen fachliche Unterstützung in einem Behördenverfahren? Nützen Sie eine kostenlose Erstberatung, um sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zu verschaffen. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein auf Ihren Fall maßgeschneidertes Angebot. Bei der Erstellung von schriftlichen Gutachten kommt der reguläre Stundensatz zur Anwendung. Für die Vertretung vor Behörden, gutachterliche und Sachverständigentätigkeiten in Verhandlungen sowie Juror*innen- und Schiedsrichter*innentätigkeiten kommt aufgrund der erforderlichen Vorbereitungszeit der doppelte Stundensatz zur Anwendung. Nebenkosten werden nach den unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen für Ingenieurleistungen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Technische Büros - Ingenieurbüros gesondert verrechnet. Gegebenenfalls erhalten Sie gerne kostenfrei ein schriftliches Angebot.

 

Im Rahmen der Nachhaltigkeits- und CSR-Aktivitäten des Unternehmens bekommen Bürgerinitiativen, die Umweltschutzziele verfolgen, Sonderkonditionen.

 

Hinweis: Das Unternehmen ist Mitglied im Sachverständigen Landesverband für Steiermark und Kärnten.

 

 

Vorträge und Schulungen

 

Das Unternehmen bietet zu vielen Themenbereichen des Leistungsspektrums Vorträge, Workshops oder Schulungen an. Kontaktieren Sie uns bei Interesse, wir erstellen gerne ein für Sie passendes Angebot. Mögliche Themen können z. B. eine hochwassersichere Baulandentwicklung, die nachhaltige Gewässernutzung- und -pflege, die korrekte Durchführung von ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen und Baumkontrollen bis hin zur Elektrosmogreduktion sein.

 

Tipp: Wir planen für Menschen! Gerne bieten wir Ihnen daher auch ein geeignetes Konzept zur Einbeziehung der Zielgruppen an.

 

 

Aktueller Stundensatz

 

Der aktuell gültige Stundensatz für Büroleistungen beträgt € 114,-- (inkl. 20% UST) bzw. € 95,-- netto.

 

 

Fahrtspesen

 

Für Leistungen außerhalb unsers Bürostandortes werden ergänzend Fahrtspesen berechnet. Diese ergeben sich aus der Fahrtzeit (€ 57,-- pro Stunde inkl. 20% UST bzw. € 47,50 netto) und den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. dem aktuellen Kilometergeld nach der Reisegebührenvorschrift (RGV). Dieses liegt derzeit bei € 0,42 pro Pkw-km. Es gelangt die für Sie in Summe günstigste Verkehrsmittelwahl zur Verrechnung.

 

 

Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Verträge mit Unternehmen kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ingenieurbüros-B2B des Fachverbandes Ingenieurbüros zur Anwendung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros für Verträge zwischen Unternehmen (B2B) zum Download